
Es besteht Nachahmungsfreiheit. Die genaue Nachbildung eines Erzeugnisses wird sklavische Nachahmung genannt. Ein Nachbau ist aber an sich zulässig, solange nicht gegen Sonderschutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken, Ausstattungsrechte, Urheberrechte und nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) -...
Gefunden auf
https://www.copat.de/lexikon/nachahm.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.